Beteiligungsformen
Für jede Gemeinde bzw. jedes Projekt bieten sich andere Beteiligungsformen an. Grundsätzlich kann man zwischen drei Grundformen unterscheiden:
- Projektbezogene Formen:
Aktivitäten, die sich um relativ zeitnahe Lösungen für überschaubare und abgrenzbare Probleme bzw. konkrete Planungsvorhaben bemühen. Die Vorteile von projektbezogener Beteiligung liegen darin, dass sie für alle Interessierten zugänglich ist, die Jugendlichen die Erfolge ihres Engagements sehen können und sie sich mit dem Produkt ihrer Arbeit identifizieren können. Ein Nachteil könnte sein, dass die Integration in den politischen Entscheidungsprozess einer Gemeinde oft schwach ist. Beispiele für projektbezogene Formen sind die Planung eines Jugendzentrums, das Erstellen eines Verkehrskonzepts mit Kindern und Jugendlichen oder die Gestaltung eines Spiel- und Sportplatzes. - Offene Formen:
Offene Formen sind Modelle, die jungen Menschen die Möglichkeit geben, ihre Meinung gegenüber Politik, Verwaltung oder Medien zu artikulieren. Diese Meinungsäußerung kann über ein persönliches Gespräch, aber auch über Umfragen oder Studien erfolgen. Ein wichtiges Merkmal von offenen Beteiligungsformen besteht darin, dass keine Verpflichtung zu Regelmäßigkeit für die Kinder und Jugendlichen besteht. Offene Formen sind beispielsweise Jugendforen, Bürgermeistersprechstunden, Jugendstudien, Internetabstimmung durch Jugendliche oder Jugendstammtische. Bei Diskussionsveranstaltungen ist eine professionelle Moderation wichtig, weil Jugendliche die Chance haben müssen, gleich oft und gleich lange zu reden. - Parlamentarische und ähnliche Beteiligung:
Hier findet man zum einen Modelle direkter Beteiligung, die durch Kontinuität und formale Strukturen ähnlich denen von Erwachsenen gekennzeichnet sind, z. B. Kinder- und Jugendgemeinderäte. Die Jugendlichen können entweder gewählt werden und von den anderen Jugendlichen entsandt werden oder der Zugang zum Kinder- und Jugendgemeinderat ist generell offen für alle Interessierten. Zum anderen zählen auch die gesetzlichen Maßnahmen zur Einbindung der Jugendlichen in die kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse zu dieser Gruppe, wie die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre oder die Bestellung einesR Kinder- und Jugendbeauftragten. - Überblick über Modelle der Jugendbeteiligung
