Partizipation

haendekl_dmitriy-shironosov_shutterstock-jpg
Foto: Dmitriy Shironosov_shutterstock
Partizipation ist kein geschützter Begriff. Je nach Zusammenhang wird Unterschiedliches darunter verstanden.

Partizipation (v. lat.: particeps = an etwas teilnehmend; zugehöriges Verb: partizipieren) heißt übersetzt „Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einbeziehung“. Unter Partizipation wird im Allgemeinen die „verantwortliche Beteiligung der Betroffenen an der
Verfügungsgewalt über ihre Gegenwart und Zukunft“ verstanden.

Von Partizipation bzw. Beteiligung im engeren Sinne wollen wir dann sprechen, wenn Kinder und Jugendliche nicht nur gehört werden, sondern einen Teil der Verfügungsgewalt über die eigene Lebensgestaltung von den Erwachsenen übernehmen (Fatke, Reinhard und Helmut Schneider, Sigrid Meinhold-Henschel und Martin Biebricher. "Jugendbeteiligung - Chance für die Bürgergesellschaft". Aus Politik und Zeitgeschichte, (56) 12 2006. 24-32).

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (Artikel 12)  sieht schon im Jahre 1989 vor:
„(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Und im Ratsbeschluss der Europäischen Union (23. November 2003):
„ …Stärkung der Partizipation der Jugendlichen mittels Durchführung und Unterstützung von Aktionen, die die Rolle der Jugendlichen als aktive Bürger fördern und ihre effektive Beteiligung an der demokratischen Gesellschaft stärken.“

Bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geht es also um mehr Einflussnahme junger Menschen, um mehr Mitbestimmung und um die Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in Institutionen, Verbänden, Kommunen, Staat und Gesellschaft. Kinder und Jugendliche sollen bei Entscheidungen, die ihre Lebenswelt betreffen, mitreden, mitgestalten und mitbestimmen können. Dies soll zur Verbesserung der Lebenssituation von jungen Menschen beitragen. Dabei werden den Jugendlichen kompetente Fachleute zur Seite gestellt, die sie nicht bevormunden, sondern mit Rat und Tat unterstützen. Die jungen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten und ihrer sozialen, ethnischen und religiösen Herkunft, werden dabei als ExpertInnen für ihr Lebensumfeld anerkannt. Erwachsene haben vielfach schon vergessen, was Kinder und Jugendliche brauchen. Warum also nicht gleich die jungen Menschen fragen, was sie für eine lebenswerte Gemeinde benötigen?

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Politik FÜR und Politik MIT Jugendlichen. Politik mit jungen Menschen ist z. B. ein Jugendzentrum mit jenen zu planen, die es besuchen werden. Wenn Jugendliche zwar gefragt werden, ihre Wünsche und Ideen aber keine Aufnahme finden, führt das zur Demotivierung und Frustration bei den Jugendlichen. Die Chance, sie jemals wieder für ein Engagement in der Gemeinde zu gewinnen, ist vertan.

Der Nutzen, den die Gemeinde von Jugendbeteiligung hat, liegt auf der Hand: Zum einen wird die Identifikation mit dem eigenen Lebensumfeld umso größer, je mehr die BewohnerInnen ihre eigenen Ideen in die Stadt- und Gemeindegestaltung einfließen lassen können. Zeichen der Unzufriedenheit, wie z. B. Vandalismus, können abnehmen, da sich Jugendliche für das, was sie selbst geschaffen haben, verantwortlich fühlen. Zum anderen ist das kreative Potential der Jugend auch für die Erwachsenenwelt eine wahre Bereicherung. Durch Beteiligungsprojekte werden bei Jugendlichen außerdem die Grundsteine für ein Demokratieverständnis und die Bereitschaft zum Engagement gelegt.

Grundsatzartikel zur Definition von Kinder- und Jugendbeteiligung von Prof. Waldemar Stange, Universität Lüneburg, Publiziert vom Deutschen Kinderhilfswerk: www.kinderpolitik.de