Rechtliche Grundlagen

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Foto: Andrea Fercher, aha
Partizipation ist kein freiwilliges Zugeständnis, sondern Recht - verankert in verschiedenen Konventionen, Gesetzen und Gemeindeordnungen.
  • UN-Kinderrechtskonvention
    In der Kinderrechtskonvention sind grundlegende Rechte von Kindern und Jugendlichen verankert. Österreich hat die Kinderrechtskonvention schon sehr früh ratifiziert, jedoch noch immer nicht in der Verfassung verankert.
  • Vorarlberger Jugendgesetz
    Im Vorarlberger Jugendgesetz sichert der Landesjugendbeirat die Mitsprache von Jugendlichen.
  • Gesetze zum Thema Partizipation
    Zusammengestellt von Michael Rauch, Kinder- und Jugendanwalt Vorarlberg
  • Seminarbrief "Rechtliche Grundlagen"
    Beteiligung und Mitbestimmung hat viel mit rechtlichen Grundlagen zu tun. Ab sofort steht ein umfassender Seminarbrief zum Thema „Rechtliche Grundlagen zur Partizipation junger Menschen“ bereit. Zusammengestellt von Maga. iur. Manuela Niedrist im Auftrag von Schloss Hofen in Zusammenarbeit mit invo.
  • Rechtliche Verankerung in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
    In Schleswig-Holstein sind in der Gemeindeordnung die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen festgeschrieben. Die Gemeinde soll (seit 1. April 1996) bzw. muss (seit 2002) bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Rechtsüberblick über Deutschland, zusammengestellt vom Deutschen Kinderhilfswerk